Anpassung der Vergütung

Ab Januar: Honorar für Grippeimpfungen steigt

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Berlin -

Impfende Apotheken beginnen das neue Jahr mit einer positiven Nachricht: Zum 1. Januar erhöht sich die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeimpfungen in Apotheken. Aber: Die Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen soll ab April reduziert werden.

Nach Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (Dapi) ist die Zahl der Grippeimpfungen in den Apotheken in stark gewachsen. Heißt konkret: Von Juli 2023 bis Juni 2024 wurden insgesamt 98.000 Grippeimpfungen in Apotheken durchgeführt. Ab Januar können teilnehmende Apotheken von einer höheren Vergütung pro durchgeführter Impfung profitieren. Die Schiedsstelle hatte in ihrem Schiedsspruch vom 22. April dazu die Anpassungen in mehreren Schritten festgelegt:

  • So erhöht sich die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeimpfungen in Apotheken zum 1. Januar 2025 um 0,40 Euro auf 10,40 Euro.
  • Die Aufwandsentschädigung für Nebenleistungen (insbesondere Verbrauchsmaterialien) und die Pauschale zur Abdeckung des Verwurfsrisikos bleibt bis zum 31. März 2025 unverändert bei 1,40 Euro und wird am 1. April 2025 auf 0,70 Euro reduziert.

Das heißt für die Impfsaison 2025/26, dass Apotheken – unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots – auch Grippeimpfstoffe aus Einzelpackungen beziehen können (§ 2 Abs. 6 S. 2 des Vertrags). Wie auch in den Jahren zuvor, soll die Abrechnung der Satzungsleistungen analog der Regelleistungen via Sonderbeleg erfolgen.

Achtung: Dies gilt für alle Abgaben bis einschließlich 31. März 2025. Ab dem 1. April 2025 müssen sowohl Regel- als auch Satzungsleistungen elektronisch abgerechnet werden. Eine Ausnahme bildet der PKV-Bereich: Hier läuft die Papierabrechnung unverändert über den 1. April 2025 weiter.

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